Eine Sachversicherung schützt nicht die Person des Versicherungsnehmers an sich, sondern sogenannte Sachwerte. So greifen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, wenn der Besitz des Versicherten beschädigt wird.
Aber auch Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen gehören zu den Sachversicherungen. Erstere greifen, wenn dritte Personen Schadensersatzansprüche gegen den Versicherten erheben, letztere decken Kosten, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen.

KFZ-HAFTPFLICHT

PRIVATHAFTPFLICHT

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

HAUSRATVERSICHERUNG

WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

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